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Urheberrecht
Einstweilige Verfügung, Fremdbenutzung, Abmahnung
Das Urheberrecht bezieht sich auf das Schützen geistigen Eigentums wie Literatur, Musik und Malerei aber auch beispielsweise bestimmte Rechte wie Senderechte von Unternehmen in der Medienbranche oder Unternehmen, die Datenbanken oder ähnliches anlegen.
Bei Fragen zum Thema Urheberrecht können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir sorgen in der Regel mit zügig eingeleiteten Einstweiligen Verfügungen dafür, dass das geistige Eigentum unseres Mandanten so schnell wie möglich vor Fremdbenutzung geschützt wird. Wichtig bei derartigen Verfahren ist eine gute und präzise Vorarbeit. Diese kann in den meisten Fällen entscheidungsfördernd sein.






