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neue Düsseldorfer Tabelle

Durch die Düsseldorfer Tabelle 2010 erhöhen sich die Sätze für den Kindesunterhalt nicht unerheblich:

Berechnungsgrundlagen

Nach § 1612a I 2 BGB richtet sich der Kindesunterhalt "nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32  Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes." Dieses sächliche Existenzminimum wird vom Gesetzgeber gelegentlich nach oben angepasst, wodurch sich auch die Unterhaltssätze erhöhen. Das Existenzminimum wurde aktuell von € 1.932,00 auf € 2.184,00 jährlich angehoben.  Der doppelte monatliche Kinderfreibetrag beläuft sich damit auf 2184,00 x 2 = 4.368,00 : 12 = € 364,00, und davon bekommen nach dem Gesetz die Kinder bis zum Alter von 6 Jahren 87 %, bis zum Alter von 12 Jahren 100 % bis zum Alter von 18 Jahren 117 %. Damit sieht die Düsseldorfer Tabelle 2010 wie folgt aus:

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010

Nettoeinkommen des Barunterhalts
pflichtigen

Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB)

Prozentsatz

0–5

6–11

12–17

ab 18

 

Alle Beträge in EURO

1. bis 1.500

317

364

426

488

100

2. 1.501-1.900

333

383

448

513

105

3. 1.901-2.300

349

401

469

537

110

4. 2.301-2.700

365

419

490

562

115

5. 2.701-3.100

381

437

512

586

120

6. 3.101-3.500

406

466

546

625

128

7. 3.501-3.900

432

496

580

664

136

8. 3.901-4.300

457

525

614

703

144

9. 4.301-4.700

482

554

648

732

152

10. 4.701-5.100

508

583

682

782

160

ab 5.101

nach den Umständen des Falles

Kindergeldabzug

Das Kindergeld steigt ab 1.1.2010 für das erste und zweite Kind auf € 184,00, für dritte Kinder auf € 194,00 und für vierte und weitere Kinder auf € 215,00.  Den üblichen Regeln folgend ist bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellenbetrag abzuziehen, bei Volljährigen das ganze gezahlte Kindergeld, § 1612 b BGB.

Einige Berechnungsbeispiele für die Düsseldorfer Tabelle 2010

1. Der unterhaltspflichtige Vater verdient bereinigt 2200,00 netto und ist einer Ehefrau und zwei Kindern unterhaltspflichtig. die Kinder sind 5 und 9 Jahre alt. Die Zahlungen für die Kinder errechnen sich

- für den 5jährigen 349,00 - 92 = 257,00 ( bisher bekam er 228,00)
- für den 9jährigen 401,00 - 92 = 309,00 ( bisher 289,00)

2. Wie 1., jedoch ist das ältere Kind schon 19, noch in der Ausbildung, die Mutter ist zwar anteilig barunterhaltspflichtig, erfüllt ihren Anteil jedoch noch komplett durch Natural-Betreuung. Die Zahlungen des Vaters für die Kinder belaufen sich auf

- für den 5jährigen w.o. 257,00
-für den 19-jährigen  537,00 - 184,00 = 353,00 ( bisher bekam er 312,00 )

3. Es existieren 3 Kinder im Alter von 5, 9 und 19 Jahren. Die Ehefrau ist wegen hoher Zinseinnahmen nicht unterhaltsberechtigt. Der Vater muss zahlen:

- für den 19jährigen wie 2. also 353,00
- für den 9jährigen wie 1., also 309,00
-für den 5jährigen 349,00 - 95,00 = 254,00.

Folge: Generelle Erhöhung des Kindesunterhalts

Sie sehen: Durch die Düsseldorfer Tabelle 2010 erhöht sich der Kindesunterhalt nicht unbeträchtlich, nämlich um durchschnittlich 13 %. Wer keinen dynamisierten Unterhaltstitel hat, der sollte sich alsbald darum kümmern, dass der erhöhte Unterhalt wieder durch eine Vereinbarung oder ein Gerichtsurteil festgeschrieben wird. Nicht geltend gemachte und nicht bezahlte Beträge verfallen nämlich.
Wer aufgrund eines dynamisierten Titels zahlen muss, tut gut daran, die Daueraufträge per 1.1.2010 anzupassen, damit es nicht zu einer Zwangsvollstreckung kommt.

Änderungen auch beim Ehegattenunterhalt

Die Anpassungen beim Kindersunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle 2010 führen auch zu Änderungen beim Ehegattenunterhalt und beim Unterhalt für nichteheliche Mütter. Er wird sich generell etwas verringern, wieviel, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Jedenfalls sollte man auch hier eine Neuberechnung durchführen, damit alles wieder seine Richtigkeit hat.